Informationen für das Arbeiten im Gleisbereich der SBB: Februar 2020

  • Weisung SBB I-50095 Verwendung von Schienenkranen, Fahrzeugen und Maschinen mit Hub-und Schwenkleistungen

 

Für die Weisung I-50095 Verwendung von Schienenkranen, Fahrzeugen und Maschinen mit Hub-und Schwenkleistungen ist eine neue Frist für die Einführung gesetzt worden. Änderungswünsche können bis zum 29. Februar 2020 eingebracht werden.

  • Die Einführung der Weisung I-50095 wurde aufgrund diversen Rückmeldungen, auch am Lieferantentag in Bern Wankdorf, auf den 31. Juli 2020 verschoben.
  • Beachten Sie bitte, dass trotz dieser Übergangsfrist die übergeordneten und zugehörigen Dokumente gemäss Ziffer 1.3 der Regelung sowie weitere spezifische hoheitlichen Vorgaben, Richtlinien und Stand der Technik gültig sind und zwingend einzuhalten, bzw. umzusetzen sind.
  • Bitte Rückmeldung bis zum 29. 02. 2020 zur Regelung an dienstleistungslieferanten@sbb.onmicrosoft.com. Wir sammeln alle Rückmeldungen und senden diese an das Kompetenzzentrum.

 

 

 

  • Neue Netzzugangs- und Einsatzbedingungen von Dienstfahrzeugen ab Fahrplan 2020 (15.12.2019)

Die AB-FDV 2020 verbieten den Einsatz von ungebremsten Fahrzeugen. Eine automatische Bremse muss aber nicht zwingend eine Luftbremse sein. Es sind auch hydraulische oder mechanische Bremsen möglich, sofern diese vom BAV zugelassen sind.

  • SERSA hat inzwischen 17 pneumatisch gebremste Schweissanhänger mit ABG in Betrieb.
  • MAX MÜLLER hat inzwischen 5 pneumatisch gebremste Schweissanhänger mit ABG in Betrieb.
  • EFSA rüstet ihre Papillon Schweissanhänger mit einer mechanischen Bremse nach. Noch keine ABG, da die unbefristete BAV Betriebsbewilligung noch in Arbeit ist.

Die Fristverlängerung bei der ABG (Arbeits- Betriebsgenemigung) bedeutet lediglich, dass konforme Fahrzeuge, welche für eine ABG angemeldet sind, noch bis zum FP Wechsel im Dezember ohne ABG Schild eingesetzt werden können. Als provisorische ABG gilt die Anmeldebestätigung. Alle schienengängigen Fahrzeuge müssen gebremst sein.

 

  • I-50210 Ausführungsbestimmungen zu R RTE 20100

In den Ausführungsbestimmungen wird neu das Briefing/Debriefing explizit erwähnt und vorgeschrieben. Hierzu bietet die VSBTU in Zusammenarbeit mit der rail4mation AG und der SAFEsys GmbH einen Workshop nach Vorgaben der SBB an.

 

Infotext:

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Die richtige und zuverlässige Durchführung von Briefings zu Beginn von Arbeitsschichten sowie entsprechende Debriefings an deren Ende sind wichtige Bestandteile zur Leistungserbringung auf Baustellen. Da die SBB das Sicherheits-Briefing/-Debriefing in die Ausführungsbestimmungen I-50210 integrieren werden (eine neue Version tritt ca. Mitte 2020 in Kraft), erhält dieses zusätzliche Element eine absolute Verbindlichkeit. Damit auch die Mitarbeitenden von Privatunternehmen an einem Briefing-/Debriefing-Training teilnehmen können, bietet die VSBTU ihren Mitgliedern eine entsprechende Ausbildung an. Die Kursinhalte sind denjenigen der SBB angelehnt: Neben einem Theorie-Teil wird vor allem auf die Praxis Wert gelegt. Diese Briefing-/Debriefing-Kurse werden durch die rail4mation AG im Auftrag der VSBTU  durchgeführt (www.rail4mation.ch). Die Ausbildung richtet sich vor allem an Sicherheitschefs (SC). Die SC müssen auf den Baustellen die Sicherheits-Briefings/-Debriefings vornehmen. Die Kurse beinhalten jedoch auch das Briefing/Debriefing in Bezug auf den Arbeitsablauf der Schicht; entsprechend sind auch Baustellenkader (Bauführer, Vorarbeiter, Poliere) angesprochen.

Übersicht zu den Kursen:

– Die Klassengrösse liegt zwischen 8 und 10 Teilnehmenden

– Die Ausbildung in Französisch dauert ca. 4 Stunden mit Theorie und praktischen Übungen

– Kurse können jeweils für einen Vormittag oder Nachmittag gebucht werden

– Kursorte: Direkt bei einer Firma oder bei rail4mation in Zürich Altstetten

– Kosten: CHF 280.- (exkl. MWST) pro TeilnehmerIn, inkl. Kursunterlagen und Zertifikat

 

Weitere Informationen:

– Wenn von einem Unternehmen keine komplette Klassengrösse erreicht wird (mind. 8 Teilnehmende), legen wir Kurse für mehrere Firmen koordiniert zusammen (in gegenseitiger Vereinbarung, mit Kursort bei einer dieser Firmen oder bei rail4mation).

– Für die Durchführung bei Unternehmen: Es werden ein Beamer sowie mindestens zwei Flip Charts benötigt

– Anmeldungen erfolgen mit dem beigefügten Formular über (reto.stecher@stretec.ch).

Die Koordination von Durchführungsorten und definitiven Terminen werden mit der Kontaktperson der Firma vorgenommen. Sobald die Daten gegenseitig feststehen, gilt die Anmeldung als verbindlich. Bitte beachten Sie: Entsprechend den AGB der rail4mation AG können Absagen bis 4 Wochen vor Durchführungstermin ohne Kostenfolgen getätigt werden. Bei Absagen zwischen 2 und 4 Wochen vor dem Kurstermin werden 50 % der Kurskosten verrechnet, bei weniger als 2 Wochen werden die vollen Kurskosten belastet (Abmeldungen infolge Krankheit/Unfall sind davon natürlich ausgenommen). Ein Auswechseln von Teilnehmenden kann bis 2 Wochen vor dem Kurstermin kostenlos erfolgen.

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